teilweise Kostenloser SchnellTest
Ergebnis des Schnelltests nach 15 Minuten

Die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) der Bundesregierung ermöglicht seit dem 29.06.2022 folgende Bürgertestungen: 

 

1)   Anspruch auf kostenlose Testdurchführung 

·     Personen, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation (insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, Nachweis Mutterpass bitte vorlegen)

Testungen, die zur Beendigung einer Absonderungsmaßnahme (Quarantäne) erforderlich sind (Freitesten, Nachweis: Vorlage einer schriftlichen Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder eines positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt)

Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern besuchen wollen (Bitte entsprechenden Nachweis des Krankenhauses/Pflegeheim im Original)

Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch („Pflegende Angehörige“; Bitte entsprechenden Nachweis im Original)

 

2)   Anspruch auf Testung gegen Entrichtung einer Eigenbeteiligung in Höhe von 3,00€

·     Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen 

·     Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung („vulnerable Gruppe“) besuchen

·     Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben

·     Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben (Nachweis: Hausstandsmitglieder einer infizierten Person haben deren Testergebnis sowie den Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift vorzulegen)

 

In allen Fällen ist ein amtlichen Lichtbildausweis (Ausweis oder Reisepass, kein Führerschein oder Versichertenkarte) vorzulegen. Bei minderjährigen Personen ist ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der minderjährigen Person (Schülerausweis, Kinderreisepass) vorzulegen.

 

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit & bleiben Sie gesund!

Ihre Teststelle Hüther in Geisenfeld


Aktuell müssen Sie vor jedem Test das offizielle Testformular ausfüllen, dies erhalten Sie vor Ort von uns, es steht Ihnen hier auch zum Download bereit.

Bei uns in Geisenfeld erhalten Sie in unserem Testzentrum einen kostenlosen Antigen Schnelltest.

Der Test im Testzentrum ist für Sie mit oder ohne Termin möglich. Termine können Sie unter dem oben stehenden Link finden. Zu unseren Öffnungszeiten die Sie dem Buchungskalender entnehmen können ist auch ein Schnellest ohne Termin möglich.

Das Ergebnis Ihres Schnelltest erhalten Sie per Mail, und je nach Wunsch können Sie es auch in Ihre CoronaWarn-App importieren.

 ABLAUF DES ANTIGEN-SCHNELLTESTS IM TESTZENTRUM

Online kostenlosen Termin buchen oder vor Ort im Testzentrum registrieren

Schnelltest ohne Wartezeit durchführen lassen

Schnelltestergebnis innerhalb von 15-20 Minuten per Mail erhalten

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    Testzentrum

    Hüther

    ADRESSE:

    Max-Knöferl Str. 7a

    85290 Geisenfeld

    08452/7344300

    ÖFFNUNGSZEITEN:

    Montag – Freitag 8:00 – 10:00

    Samstag+Sonntag 10:00-12:00

    Abweichungen möglich

    siehe Buchungsportal


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    Achtung neue Richtlinien bzgl. kostenloser Test